Basis unseres Unternehmens sind die natürlichen Rohstofflagerstätten. Hieraus fördern wir die verschiedenen Minerale, die wir zu Produkten für unsere Kunden verarbeiten. Rohstofflagerstätten sind allerdings erst dann für den Bergbau nutzbar, wenn Genehmigungen zur Förderung der Rohstoffe vorliegen. Mit der Erteilung der Genehmigung wird gewissermaßen ein juristischer Schalter umgelegt: Aus einem Acker wird eine gewinnbare Lagerstätte und damit ein Wirtschaftsgut. Die Menge der gesicherten Vorräte (sog. „Reserven“) ist nicht nur ein wichtiger Faktor für den Unternehmenswert. Sie ist ebenso die Basis für unsere Investitionen und unsere Arbeitsplätze.
Rohstoffsicherung ist in unserem Unternehmen eine Teamaufgabe der Abteilung Geologie (Geo), der Abteilung Recht/Umwelt/Kommunikation (RUK) und der Leitungen der jeweiligen Werke. In unserem Rohstoffsicherungsprogramm läuft zurzeit eine Reihe von Projekten an verschiedenen Standorten im In- und Ausland. Die Projekte reichen von Genehmigungsverfahren, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, bis hin zur geologischen Erkundung potenzieller Anschlusslagerstätten. Nicht nur die Abteilungen Geo, RUK und die Werkleiter, sondern auch externe Dienstleister arbeiten an mehreren Projekten gleichzeitig. Deshalb ist eine enge Abstimmung und vorrausschauende Koordination unumgänglich.
Für alle diese Verfahren und Projekte gilt: Das Geschäft für Rohstoffsicherung ist vielfältig. Neben juristischen, technischen, geologischen und wirtschaftlichen Fragestellungen beinhaltet das auch einen Dialog mit Politik, Behörden, Verbänden und Bürgern. Und es gehört eine ordentliche Portion Geduld dazu: Genehmigungsverfahren haben in Deutschland mittlerweile Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren.