Die Landesdirektion Sachsen gibt Ihr Ok für die Erweiterung des Kaolintagebaus Schleben/Crellenhain

Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren „Erweiterung des Tagebaufeldes Schleben/Crellenhain“ abgeschlossen. Damit ist die erste Hürde für die geplante Erweiterung der Kaolingewinnung in Schleben/Crellenhain genommen. Die Landesdirektion hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einem sogenannten Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren geprüft, ob die geplante Erweiterung der aktuellen Grube mit den unterschiedlichen Ansprüchen an die Fläche in Einklang gebracht werden kann. In diesem Raumordnungsverfahren hat die Landesdirektion Sachsen unter anderem die Stadt Mügeln, das Landratsamt Nordsachsen, den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen sowie die Naturschutzverbände beteiligt. Deren Stellungnahmen, aber auch Hinweise und Anregungen interessierter Bürger, flossen in die Beurteilung ein.
Damit alle Belange berücksichtigt werden konnten, sind einige Vorgaben für die künftige Kaolingewinnung festgelegt worden: Der Abstand des Tagebaurandes zur vorhandenen Bebauung muss mindestens 100 Meter betragen und die Betriebszeiten wurden so festgelegt, dass eine Belästigung der Anwohner mit Lärm und Staub so gering wie möglich sein wird.

Weiterhin soll sichergestellt werden, dass die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus zeitnah erfolgt und wiederhergestellte Landwirtschaftsflächen zur Verfügung gestellt werden. Dies ist in den durch das Unternehmen erstellten Genehmigungsunterlagen auch so vorgesehen. In der Beurteilung der Landesdirektion steht außerdem, dass „die Funktionen des Vorranggebietes Natur und Landschaft „Kreuzgrund/Gatschfluss“ einschließlich des Biotop-/Landschaftsverbunds zur Döllnitzaue gesichert und gestärkt werden muss. Dabei sind die vom Unternehmen geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen so zu vernetzen und zu konzentrieren, dass sie das Umfeld dieses Vorranggebietes ökologisch aufwerten.

Die Stadt Mügeln wird die raumordnerische Beurteilung und den Zielabweichungsbescheid öffentlich auslegen.
Der letzte Schritt im Genehmigungsverfahren ist die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in diesem Verfahren durch die Auslegung des Rahmenbetriebsplans bereits erfolgt. Das Sächsische Oberbergamt wird nach einem noch abzuhaltenden Erörterungstermin alle Aspekte detailliert prüfen und dann über das Vorhaben entscheiden.
Die Kemmlitzer Kaolinwerke begrüßen die Entscheidung der Landesdirektion als wichtigen Meilenstein bei der Erhaltung des Standortes Kemmlitz mit seinen Arbeitsplätzen und der Versorgung seiner Kunden mit dem einzigartigen Kemmlitzer Kaolin.