FAQ zur geplanten

 

Im Jahr 2015 wurde das Genehmigungsverfahren für die Fortführung unseres Tagebaus Schleben/Crellenhain eröffnet. Das Verfahren ist Basis für die Zukunft unseres Betriebes für die kommenden Jahrzehnte. Anspruchsvolle Forderungen hinsichtlich Abstand zur Wohnbebauung, Lärmschutz, Rekultivierung, Artenschutz und vielem mehr sind seinerzeit durch die beteiligten Behörden und durch die Stadt Mügeln formuliert worden. In den vergangenen zwei Jahren haben wir daran gearbeitet, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Jetzt ist der Rahmenbetriebsplan fertiggestellt, der auf Basis zahlreicher Gutachten all diesen Anforderungen genügt. Diese Gutachten wurden gemeinsam mit dem Rahmenbetriebsplan ausgelegt.

Im Laufe der Genehmigungsbearbeitung für unsere Erweiterungsfelder der Lagerstätte Schleben/Crellenhain kommt es naturgemäß immer wieder zu Fragen. Die Häufigsten beantworten wir nachstehend:

Einige Grundstücke und Häuser befinden sich in Nähe zum Tagebau. Wie groß ist der Mindestabstand zur Tagebauoberkante?

Schon seit Start des Vorhabens im Jahr 2014 pflegen wir einen regen und intensiven Austausch mit Behörden und Anwohnern. Ursprünglich war in unserem Planungsentwurf eine Distanz von ca. 70 Metern zwischen Anlieger (Flurstücksgrenze) und Tagebauoberkante vorgesehen. Um die wertvolle Lagerstätte möglichst vollständig nutzen zu können, ist es erforderlich, mit unserem Tagebau nah an die Ortslagen Crellenhain, Schleben und Nebitzschen heranzurücken – das Kaolin kann nur dort abgebaut werden, wo es liegt. Aus rechtlicher Sicht ist das möglich, weil wir nach den dazu erstellten Gutachten alle vorgeschriebenen Grenzwerte (z.B. Lärm und Staub) sicher einhalten. Einige Anwohner von Crellenhain forderten hingegen 150 Meter Abstand. Wenn wir diesen Abstand bei allen betroffenen Ortslagen einhalten müssten, könnten wir fast 50% des Rohkaolins nicht gewinnen. Dann wäre das Tagebauvorhaben insgesamt nicht mehr wirtschaftlich. Sämtliche Positionen sind in den nun vorliegenden Kompromiss eingeflossen, der einen einheitlichen Mindestabstand von 100 Metern zu den Wohngebäuden in allen drei Ortslagen vorsieht.

Für die Kemmlitzer Kaolinwerke bedeutet dieser Kompromiss zwar einen Vorratsverlust an Rohkaolin, der aber im Interesse einer nachbarschaftlichen Konfliktlösung noch vertretbar ist. Dass wir den ursprünglich geplanten und rechtlich möglichen Abstand erhöhen, verdeutlicht das Entgegenkommen unseres Unternehmens.

Auf den Karten in den Planungsunterlagen sind sämtliche Grundstücke im Genehmigungsgebiet ausgewiesen. Bedeutet dies, dass die Kemmlitzer Kaolinwerke diese Grundstücke gekauft haben?

In den Karten der Planungsunterlagen sind alle Grundstücke bzw. Flurstücke zu sehen, welche von dem Tagebauvorhaben betroffen sind. Diese Darstellungen und Auswertungen sind Bestandteil jedes Planfeststellungsverfahrens, damit Grundstückseigentümer erkennen können, ob sie von der Planung berührt werden. Zu den dargestellten Flurstücken gehören auch solche, die nicht im Eigentum der Kemmlitzer Kaolinwerke stehen. Das ist in solchen Genehmigungsverfahren üblich. Zuerst beantragt ein Bergbauunternehmen die verwaltungsrechtliche (behördliche) Bergbaugenehmigung. Wird diese erteilt, folgen die zivilrechtlichen Regelungen in Verhandlungen mit den Grundeigentümern.

Wird bei der Tagebauerweiterung auch auf die Lebensräume geschützter Tiere Rücksicht genommen?

Natur- und Artenschutz sind für uns von besonderer Bedeutung und nehmen einen hohen Stellenwert ein – insbesondere mit Blick auf seltene und geschützte Arten. Für verschiedene Artengruppen (Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien, Laufkäfer) haben wir eigene Gutachten in Auftrag gegeben, in denen die aktuelle Situation im Detail beschrieben wird (einzelne Anhänge zum Rahmenbetriebsplan). Aus diesen ergibt sich, dass die Tagebauerweiterung den Schutz bestimmter Arten nicht beeinträchtigt und teils sogar begünstigt.

Der Rote Milan wurde beispielsweise als Brutvogel im Kreuzgrund erfasst. Da er zur Brut hohe Bäume benötigt, die im geplanten Abbaufeld nicht vorkommen, ist eine Brut des Roten Milans im Erweiterungsgebiet auszuschließen. Für die Jagd nutzt der Rote Milan freie Flächen, sein Nahrungsgebiet ist jedoch über vier Quadratkilometer groß und damit deutlich größer, als die aktuellen und die geplanten Abbauflächen. Eine Beeinträchtigung der Art durch die Tagebauerweiterung ist daher nicht zu befürchten.

Die Feldlerche erhält von uns besondere Aufmerksamkeit, da diese Art die Ackerflächen als Brutstandort nutzt. Um die Beeinträchtigung von Gelegen bzw. von nicht mobilen Jungvögeln zu vermeiden, erfolgt das Abschieben des Oberbodens auf den Ackerflächen für die archäologischen Untersuchungen unmittelbar nach der Ernte. Zu diesem Zeitpunkt sind keine Gelege bzw. nicht mobile Jungvögel auf den Flächen zu finden. Da im Rahmen der Tagebauerweiterung auch laufend Abraum auf Innenkippen verbracht wird, entstehen hier zudem permanent Flächen, die von der Feldlerche neu genutzt werden können. Abschließend werden landwirtschaftliche Flächen angelegt, die in vollem Umfang die Funktion der ursprünglichen Ackerflächen übernehmen können.

Bei der Wechselkröte lässt sich sogar feststellen, dass die lokale Population im Tagebau Schleben/Crellenhain erst im Laufe von dessen Entwicklung entstanden ist. Auf dem Tagebaugelände nutzt die Wechselkröte hier aktuell alle Absetz- und Sammelbecken als Gewässer zur Fortpflanzung sowie die angrenzenden, nicht ständig genutzten Betriebsflächen als Landlebensraum. Während der Laufzeit des Tagebaus ist die Wechselkröte somit nicht gefährdet. Den Lebensraum dieser seltenen Art erhalten wir nachhaltig: Im Rahmen der Rekultivierung ist auch eine großflächige offene Senke mit einem Feuchtbereich geplant.

Wie kommt es, dass in den aktuellen Planungsunterlagen Kartenmaterial aus dem Jahr 2014 verwendet wurde?

Wir haben im Jahr 2014 mit der Genehmigungsbearbeitung für die Tagebauerweiterung begonnen. Deswegen stellen einige in den Unterlagen enthaltene Luftbild- und Rißwerkausschnitte den Ist-Stand des aktiven Tagebaus im bereits genehmigten Ostfeld Schleben/Crellenhain zum damaligen Zeitpunkt dar. Dies sind die einzigen Unterschiede gegenüber aktuellerem Kartenmaterial. Die für die Planung relevanten Grenzen der neuen Abbaufelder sowie die verbindliche Rahmenbetriebsplangrenze des genehmigten Ostfeldes Schleben/Crellenhain sind hiervon in keiner Weise betroffen.

Ist für die Unversehrtheit von Häusern in der Umgebung des Tagebaus gesorgt?

Bei all unseren Vorhaben hat Sicherheit immer oberste Priorität. Dies gilt für unseren Tagebau ebenso wie für unser gesamtes Umfeld. Deswegen haben wir durch detaillierte Prüfungen im Rahmen mehrerer Gutachten, z.B. zu Standsicherheit und Hydrogeologie, dafür Sorge getragen, dass Anwohnern und deren Häusern durch unseren aktuellen und den geplanten Abbau keine Schäden drohen. Bis zum heutigen Tag sind in Nachbarschaft zu unseren Tagebauen keine betriebsbedingten Schäden an Häusern aufgetreten.

Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch nachweislich Schäden durch unseren Abbau entstehen, stehen wir dafür selbstverständlich gerade. Hierfür benötigen Anwohner einen entsprechenden Nachweis, da das Bergrecht im Tagebau keine Beweiserleichterungen vorsieht. Deswegen werden wir, wie bisher schon, allen Tagebaunachbarn der drei Ortslagen weiter eine Dokumentation der Bausubstanz anbieten, welche den Zustand ihrer Bebauung exakt erfasst. Auf diesem Weg werden Veränderungen erkannt und die Ursachensuche erheblich erleichtert.

Welche Maßnahmen sind zur Sicherung an der Tagebauoberkante geplant?

Hinsichtlich der Sicherheit an der Abbaukante ist an uns der Vorschlag herangetragen worden, zusätzlich einen Zaun als Zutrittsbeschränkung zu errichten. Falls dies zum Zeitpunkt der Umsetzung gewünscht sein sollte, setzen wir dies in Abstimmung mit der genehmigenden Behörde gerne um.

Wie wird die Geräusch- und Staubentwicklung im Tagebauumfeld ausfallen?

Wir sind uns unserer besonderen Verantwortung in der Region bewusst und legen seit jeher Wert auf einen rücksichtsvollen Abbau von Bodenschätzen. Um sicherzustellen, dass alle Richt- und Grenzwerte bei Staub und Geräuschentwicklung zuverlässig eingehalten werden, sind entsprechende Gutachten im Rahmenbetriebsplan enthalten. Hierfür wurden im geplanten Abbau insgesamt 26 Betriebszustände betrachtet, die sich jeweils in den Standorten von Betriebsmitteln, Fahrstrecken und Verläufen der Bandanlagen für den Rohkaolintransport unterscheiden. In allen Betriebszuständen werden die Richt- und Grenzwerte sicher eingehalten.

Was tut das Unternehmen für die Rekultivierung der Tagebauflächen?

Die Region um Mügeln mit seinen heutigen Ortsteilen lebt seit über 130 Jahren auch vom Kaolinabbau. Für uns als Traditionsbetrieb in der Region ist die Rekultivierung und Wiederherstellung der Landschaft deshalb Kernbestandteil unseres Arbeitens. Wir können hier auf erfolgreiche Rekultivierungen in der Vergangenheit zurückblicken, wie etwa die rekultivierten Angelgewässer in den ehemaligen Tagebaubereichen Glückauf und Frieden oder den Betrieb einer Motocross-Strecke im Tagebaufeld Glückauf-Südfeld. Dies zeigt, dass der Wert einer Landschaft und seiner Umgebung durch Rekultivierung nicht nur erhalten, sondern sogar gesteigert werden kann. Für das gesamte Tagebaufeld Schleben/Crellenhain sieht die Rekultivierung neben zwei Restseebereichen (in Kaolinmulden) vor allem die großflächige Wiederherstellung von Ackerfläche vor, um der lokalen Landwirtschaft Bewirtschaftungsflächen zurückzugeben.

Wir sind uns unserer besonderen Verantwortung bewusst und fördern Bodenschätze mit Umsicht und im gemeinsamen Schulterschluss mit allen Beteiligten. Das müssen wir allerdings dort tun, wo die Bodenschätze zu finden sind.