Bergrecht setzt sich aus den Rechtsnormen zusammen, die das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen sowie die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche regeln.
Der Abbau von Bodenschätzen ist von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung, zum einen, weil die Bodenschätze selbst werthaltig sind, zum anderen, weil sie unentbehrlich für die Industrie sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen ist Voraussetzung für regionale Wertschöpfungsketten. Daher hängen vom Bergbau eine Vielzahl von Arbeitsplätzen auch außerhalb des Bergbaus ab.
Das Bergrecht sorgt dafür, dass die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung der Bodenschätze geordnet, effizient und unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen erfolgt und die Rohstoffversorgung gesichert wird. Da die Arbeit im Bergbau besonderen Gefahren ausgesetzt ist, trifft das Bergrecht zudem besondere Regelungen zur Sicherheit der Beschäftigten im Bergbau. Ferner regelt es den Ausgleich von bergbaulich bedingten Schäden.